Beherbergungsvertrag und Mietvertrag Boot
- Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung ist ein Beherbergungsvertrag/Mietvertrag zwischen den Parteien zustande gekommen.
- Der Abschluss des Vertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen für die gesamte Vertragsdauer: Verpflichtung des Gastgebers ist es, die Unterkunft und das Boot entsprechend der Bestellung bereit zu halten. Die Nutzung der Unterkunft beinhaltet auch die Kosten für Wasser, Strom, Heizung, Rundfunk und Fernsehen sowie die Inbetriebnahme aller vorhandenen Geräte. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung von Unterkunft und Boot zu bezahlen.
- Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen zu bezahlen; das sind
ab Vertragsschluss 10%
bis zum 30. Tag vor Vertragsbeginn 25%
bis zum 22. Tag vor Vertragsbeginn 50%
Danach 90%
Dem Gast bleibt es unbenommen, dem Gastgeber einen geringeren Schaden nachzuweisen. Dem Gastgeber obliegt es nach Treu und Glauben das nicht in Anspruch genommene Ferienhaus/Apartment und das Boot nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben.
- Schäden und Mängel an der Unterkunft und dem Boot sind unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen. Der Gastgeber haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vertragliche Kardinalspflichten sowie bei der Verletzung des Körpers, Lebens, der Gesundheit, Freiheit oder sexuellen Selbstbestimmung.
- Der Gast haftet für Schäden an der Unterkunft und dem Boot sowie des dazugehörenden Grundstückes, welche durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflichten entstehen. Er haftet auch für Dritte, soweit diese Unterkunft und/oder Boot mit nutzen.
- Der Gastgeber hat bei Anreise des Gastes Anspruch auf Bezahlung aller Leistungen.
- Bei Übergabe der Unterkunft und des Bootes an den Gast werden die Räumlichkeiten und das Boot besichtigt. Der Gast nutzt die Unterkunft und das Boot in dem Zustand wie besichtigt. Abweichungen vom Normalzustand (Beschädigungen, defekte Geräte) werden in einem separaten Protokoll festgehalten.
- Weitere oder abweichende Vereinbarungen werden ausschließlich schriftlich im separaten Protokoll getroffen.
- Es wird ein separater Vertrag zur Bootsnutzung nebst Bootsversicherung unterzeichnet.